Zertifizierungen

Sicherheitsdienst Zertifikate

Wir sind nach ISO 9001, DIN 77200 und AEO qualifiziert & zertifiziert!

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    Bescheinigung Bewachungserlaubnis

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    Bescheinigung ISO 9001 und DIN 77200

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    Bescheinigung AEO Zulassung

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    Zertifikat Sachverständiger (Firmenbezogen)

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    Zertifikat Sachverständiger (personenbezogen)

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    Bescheinigung Ausbildungsbetrieb

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Erlaubniserteilung gemäß § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gemäß § 34 a Abs. 1 GewO bedarf es der Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin

ISO 9001:2015 zertifiziert (in der Zertifizierungsphase)
... legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.

DIN 77200-1 : 2022 zertifiziert (in der Zertifizierungsphase)
Diese Norm legt Anforderungen an die Organisation, Personalführung und Arbeitsweise eines Unternehmens zur Erbringung von Sicherungsdienstleistungen fest, die auf Vertragsgrundlage für einen oder mehrere Auftraggeber realisiert werden.

AEO C und AEO S zertifiziert (in der Zertifizierungsphase) - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte wird umgangssprachlich AEO genannt, abgeleitet von dem englischen Begriff "Authorised Economic Operator".  Die AEO-Zertifizierung wurde geschaffen, um eine sichere Lieferkette definieren zu können und letztlich die Sicherheit im Welthandel zu erhöhen. Die Einführung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO - Authorised Economic Operator) stellt ein wesentliches Element des EU-Sicherheitskonzepts dar.

Sachverständiger für Sicherheitswesen
Zuständigkeiten und Verantwortung im Arbeitsschutz insbesondere des Sicherheitskontrolleurs und rechtliche Regelungen.

IHK - anerkannter Ausbildungsbetrieb
Mit den Ausbildenden ist hier im rechtlichen Sinne nämlich die Organisation (der Ausbildungs-betrieb) gemeint, der andere Personen zur Berufsausbildung einstellt und dann selbst ausbildet (z.B. der Geschäftsführer eines kleinen Betriebs) oder andere Personen mit der Ausbildung beauftragt

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